Wann Recyclingbetriebe uns typischerweise anfragen
Erweiterung / Flächensanierung
Oberflächen- & Entwässerungsplanung
Neubau /
Umbau im laufenden Betrieb
Genehmigungsänderungen
(BImSchG neutral)
Brandschutz-Schnittstellen
Energie / Effizienz
Branchen-Mehrwert
Genehmigungsprozesse / Behördenkommunikation
Kosten- & Termincontrolling
eingespielte Fachplaner
Umbau ohne unnötige Stillstände
Nachhaltigkeit / Energieeffizienz
Zusammenarbeit die funktioniert
Absolute Spitzenleistung
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Eisenlegierungen Handelsgesellschaft mbH
FAQ zur Planung von Recyclingbetrieben
Wie läuft Umbau im laufenden Betrieb ab?
- Betrieb darf nicht stillstehen?
- Umbau muss parallel laufen?
- Keine Ausfälle riskieren?
So gehen wir vor:
- Erstgespräch auf Augenhöhe
- Gemeinsamer Ortstermin bei Ihnen
- Klare Bestandsanalyse
- Planung + Genehmigungsstrategie
- Strukturierter Sanierungsfahrplan
- Umsetzung in sinnvollen Bauabschnitten
Ihr Betrieb läuft weiter – wir kümmern uns um den Rest.
Was kommt bei Genehmigung und Umbau wirklich auf Sie zu?
- Sie fragen sich, was alles nötig ist?
- Welche Unterlagen verlangt die Behörde?
- Wo lauern typische Verzögerungen?
Das gehört dazu:
- Aufnahme des Bestands
- Änderungsanzeige / BImSchG-Antrag
- Bauantragsunterlagen
- Entwässerungs- & Oberflächenkonzepte
- Fachgutachten:
• Lärm
• Staub
• Brandschutz
• Boden
• AwSV
Wir koordinieren alles für Sie – kein Behördenchaos.
Was kostet Sie unsere Unterstützung?
- Planungskosten unklar?
- Angst vor versteckten Kosten?
Transparenz von Anfang an:
- ca. 10–22 % der Baukosten
- abhängig von Projektgröße & Komplexität
- klare Einschätzung nach Erstgespräch
Sie wissen früh, womit Sie rechnen können.
Wie lange dauert es bis zur Genehmigung?
- Sie brauchen Planungssicherheit?
- Zeitdruck durch laufenden Betrieb?
Realistisch:
- mehrere Monate Planungs- & Genehmigungszeit
- abhängig von Projekt + Behörden
- wir beschleunigen, wo es möglich ist
Keine falschen Versprechen – dafür klare Abläufe.
Wann brauchen Sie einen Bauantrag?
Unsicher, ob Ihr Projekt genehmigungspflichtig ist?
In den meisten Fällen ja:
- Neubauten
- größere Umbauten
- Nutzungsänderungen
Oft kombiniert mit BImSchG-Verfahren durch Behörden gefordert.
Alexander Möhrmann,
Geschäftsführer LUFT GmbH
Unverbindlich anfragen
Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen.
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